Bürgerstromzuschuss des Sonnneberg Issigau
Mit dem Sonnenberg haben wir die Energiewende direkt nach Issigau geholt.
Als aktive Mitgestalter haben die Issigauer Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich für den Bürgerstromzuschuss von 50 € pro Person & Jahr anzumelden.
Um den Bürgerstromzuschuss zu beantragen, muss der Erstwohnsitz der anzumeldenden Person in Issigau sein. Des Weiteren muss jede Person eines Haushaltes einzeln angemeldet werden.
Stichtage:
01.07.23 – zu diesem Datum muss die beantragende Person in der Gemeinde Issigau mit ihrem Erstwohnsitz gemeldet sein, um für dieses Jahr den Zuschuss zu erhalten.
01.10.23 – bis dahin muss die Anmeldung für den Zuschuss erfolgt sein, damit die Auszahlung im Dezember stattfinden kann.
Dezember 2023 – Auszahlung des Bürgerstromzuschusses
Pro Person im Haushalt wird ein Anmeldeformular ausgefüllt und abgesendet.

Sobald das Anmeldeformular bei uns eingegangen ist, prüfen wir die Daten sorgfältig auf Richtigkeit.

Bei aufkommenden Rückfragen zum Anmeldeformular werden die Bürgerinnen und Bürger persönlich kontaktiert. Wenn es keine Kontaktaufnahme gibt, kann davon ausgegangen werden, dass die Anmeldung erfolgreich war und die Auszahlung im Dezember stattfindet.

Häufige Fragen
Die Auszahlung wird im Dezember 2023 stattfinden.
Nur Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz in Issigau haben einen Anspruch auf den Bürgerstromzuschuss.
Nein, nach jährlicher Prüfung der Daten (noch bestehender Erstwohnsitz, etc..), wird das Geld automatisch ausgezahlt.
Senden Sie uns gerne Ihre gewünschte Änderung per E-Mail an info@sonnenberg-issigau.de – Gerne können Sie sich auch direkt an die Gemeinde Issigau wenden.
Das Anmeldeformular bleibt online. Demnach kann das Kind jederzeit für den neuen Auszahlungszyklus angemeldet werden.